Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die VICTAR Plattform

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) und der Elegant Systems GmbH (nachfolgend „Anbieter“) bezüglich der Bereitstellung und Nutzung der Cloud-Plattform VICTAR Anwendung.


§ 1 Geltungsbereich, Zielgruppen (B2B / B2C) und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der Cloud-basierten Softwareplattform VICTAR (nachfolgend „Software“ oder „Plattform“) zwischen der Elegant Systems GmbH, Häldenstraße 65, 71732 Tamm, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 785560, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Eduard Metzker (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden.
  2. Differenzierung nach Kundenkreis:
    • B2B-Tarife (z. B. VICTAR Advisor, VICTAR Premium, VICTAR Pro, VICTAR Ultra): Diese Angebote und Tarife richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere Steuerberatungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungskanzleien, Rechtsanwälte sowie gewerbliche und vermögensverwaltende Unternehmen.
    • B2C-Tarife (z. B. VICTAR Privat ): Soweit der Anbieter ausdrücklich Tarife für Privatkunden anbietet, richten sich diese an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bzw. deren Steuerberater zur privaten Vermögensverwaltung und Vorbereitung der privaten Steuerunterlagen.
  3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Bereitstellung der Software VICTAR als Cloud-Dienst (Software-as-a-Service, „SaaS“) über das Internet zur automatisierten Erfassung, Bereinigung, steuerlichen und bilanziellen Vorbewertung von Wertpapier- und Kryptotransaktionen sowie der Erzeugung von GoBD-konformen Buchungssätzen und Exportdateien (z. B. DATEV-Buchungsstapel).
  2. Der konkrete Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters bzw. dem jeweiligen individuellen Angebot.
  3. Keine Rechts- oder Steuerberatung: Der Anbieter stellt ausschließlich eine technische Softwarelösung zur automatisierten Datenaufbereitung zur Verfügung. Der Anbieter erbringt keine Steuerberatungsleistungen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die eigenverantwortliche steuerliche und bilanzielle Prüfung, Verprobung und finale Würdigung der erzeugten Buchungssätze und Berichte verbleibt stets bei der Kanzlei bzw. dem Kunden.
  4. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software am Übergabepunkt der von ihm genutzten Rechenzentren zur Verfügung. Nicht Gegenstand der Leistungen sind die Internetanbindung des Kunden, die für die Nutzung erforderliche Hardware- und Softwareausstattung sowie die Schnittstellenanbindung an Drittanbieter (z. B. Broker-APIs), soweit diese außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.

§ 3 Registrierung, Vertragsschluss und Nutzerkonten

  1. Ein Vertrag kommt entweder durch die Annahme eines schriftlichen Angebots des Anbieters durch den Kunden oder durch den Abschluss des elektronischen Registrierungs- und Buchungsprozesses auf der Website bzw. Webanwendung des Anbieters zustande.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen seiner Daten unverzüglich im Nutzerprofil zu aktualisieren.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass die Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, 2FA-Tokens) vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt werden. Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die unter seinen Zugangsdaten erfolgen, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Bei Verdacht auf einen Missbrauch von Zugangsdaten ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

§ 4 Nutzungsrechte (Lizenz)

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software bestimmungsgemäß im Rahmen des vereinbarten Nutzungsumfangs (z. B. Anzahl der Mandanten, Depots oder Transaktionen) als SaaS-Dienst über das Internet zu nutzen.
  2. Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien sind berechtigt, die Software im Rahmen der vertragsgemäßen Mandatsbetreuung für ihre jeweiligen Mandanten einzusetzen. Eine Überlassung der Software selbst oder die Einräumung von Zugängen an nicht autorisierte Dritte ist unzulässig.

§ 5 Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht, Verbot von Reverse Engineering und Verbot von KI-Training (AI Distillation)

  1. Rechteinhaberschaft & Geschäftsgeheimnisse:
    Sämtliche Rechte an der Software VICTAR, einschließlich des Quellcodes, Objektcodes, der Datenbankstrukturen, Algorithmen, steuerlichen Zuordnungs- und Mapping-Tabellen, Schnittstellenspezifikationen, Datenmodelle, Benutzeroberflächen (UI/UX) sowie aller Begleitdokumentationen und Schulungsmaterialien, verbleiben ausschließlich beim Anbieter. Sie stellen schutzfähige Werke gemäß §§ 69a ff. UrhG sowie geschützte Geschäftsgeheimnisse gemäß § 2 Nr. 1 GeschGehG dar.

  2. Verbot von Reverse Engineering und Dekompilierung:
    Dem Kunden und den ihm zuzurechnenden Nutzern ist es ausdrücklich untersagt: a) Die Software, Schnittstellen, Datenbankstrukturen oder Algorithmen ganz oder teilweise zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln („Reverse Engineering“ i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG) oder auf sonstige Weise zu versuchen, den Quellcode, die Systemarchitektur oder die interne Verarbeitungslogik offenzulegen oder Dritten (einschließlich Open-Source-Communities) zugänglich zu machen; b) die zwingenden gesetzlichen Rechte nach § 69d und § 69e UrhG bleiben unberührt, wobei der Kunde vor der Vornahme von Handlungen nach § 69e UrhG den Anbieter schriftlich unter angemessener Fristsetzung zur Bereitstellung der für die Interoperabilität erforderlichen Informationen auffordern muss; c) die Plattform oder Teile davon als Vorlage für die Entwicklung, Programmierung oder den Vertrieb eines konkurrierenden Softwareprodukts oder eines vergleichbaren Steuer-/Buchhaltungs-Automatisierungsdienstes zu verwenden – sei es zu kommerziellen Zwecken, unentgeltlich oder im Rahmen von Open-Source-Projekten (z. B. auf öffentlichen Code-Repositories wie GitHub, GitLab oder ähnlichen Plattformen); d) automatisierte Methoden wie Web-Scraping, Crawling, Bot-Abfragen oder systematische Massenabfragen einzusetzen, um Mapping-Logiken, steuerliche Regelwerke oder Systemstrukturen auszulesen.

  3. Verbot von KI-gestütztem Reverse Engineering, Model Scraping & KI-Training (AI Distillation):
    Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Plattform, deren Ein- und Ausgabedaten, API-Responses, steuerliche Zuordnungsmuster oder generierte Buchungsstrukturen dafür zu verwenden: a) Eigene oder fremde Modelle für Künstliche Intelligenz (KI), Machine-Learning-Modelle (ML), Large Language Models (LLMs) oder neuronale Netze zu trainieren, zu verfeinern (Fine-Tuning), zu evaluieren oder zu optimieren; b) die Systemlogik oder Problemlösungskompetenz von VICTAR im Wege der sogenannten „Model Distillation“ oder des „Prompt/Logic Reverse Engineering“ auf andere Softwaresysteme, Open-Source-Tools, KI-Agenten oder Kanzlei-interne Skripte zu übertragen; c) synthetische Trainingsdaten durch die systematische Abfrage von VICTAR zu erzeugen, die dem Zweck dienen, einen vergleichbaren automatisierten Buchungs- oder Bewertungsdienst zu imitieren oder aufzubauen.

  4. Rechtsfolgen bei Zuwiderhandlung:
    Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 5 ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden mit sofortiger Wirkung zu sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung sämtlicher gesetzlicher Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung (einschließlich der unverzüglichen Löschung unberechtigt veröffentlichter Repositories/Code-Pakete), Auskunft und Schadensersatz (einschließlich Gewinnabschöpfung nach § 10 GeschGehG und § 97 UrhG) ausdrücklich vor.


§ 6 Pflichten und Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt sicher, dass die in die Software importierten Daten (z. B. PDF-Kontoauszüge, Broker-CSV-Dateien, API-Daten) auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit geprüft sind.
  2. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung und Archivierung seiner Originalbelege und steuerlichen Unterlagen gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insb. §§ 145, 146, 147 AO, GoBD) selbst verantwortlich.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass der Einsatz der Software und die Übermittlung von Daten an den Anbieter im Einklang mit den anwendbaren berufsrechtlichen Vorgaben (§ 203 StGB, § 62 StBerG) und datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO) erfolgt.

§ 7 Verfügbarkeit und Wartung

  1. Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der SaaS-Plattform von 99,0 % im Jahresmittel am Übergabepunkt.
  2. Ausgenommen von der Verfügbarkeitsberechnung sind: a) Angekündigte Wartungszeiten (Wartungsfenster), die vorzugsweise außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr MEZ) durchgeführt werden; b) unvorhersehbare Notfallwartungen zur Behebung kritischer Sicherheitslücken; c) Ausfallzeiten, die auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. höhere Gewalt, Störungen im Internet oder Drittanbieter-Ausfälle bei Brokern oder Cloud-Infrastrukturanbietern).

§ 8 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Tarif- oder Preismodell (z. B. monatliche/jährliche Grundgebühr zzgl. transaktions- oder depotbasierter Gebühren).
  2. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (Bruttopreise), sofern nicht im Einzelfall bei individuellen B2B-Angeboten ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  3. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung bzw. bei Online-Zahlung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  4. Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen um mehr als 30 Tage im Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung in Textform berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen vorübergehend zu sperren. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Grundgebühren bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Anbieter stellt die Software nach dem aktuellen Stand der Technik bereit und beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist.
  2. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung des Anbieters für anfängliche Mängel der Software gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
  3. Haftungsbegrenzung:
    Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
  4. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  5. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit nach Abs. 4 ist die Haftung gegenüber Unternehmern der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftungshöchstgrenze für sämtliche Schadensfälle innerhalb eines Vertragsjahres ist gegenüber Unternehmern auf die Summe der vom Kunden im jeweils vorangegangenen Vertragsjahr an den Anbieter gezahlten Vergütung (maximal jedoch 50.000 €) beschränkt.

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Erstlaufzeit und die Kündigungsfristen bestimmen sich nach dem jeweils gewählten Tarif (z. B. monatlich oder jährlich). Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Erstlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird (bei Verbraucherverträgen nach Ablauf der Erstlaufzeit monatlich kündbar).
  2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde: a) Gravierend gegen die Bestimmungen in § 5 (IP, Reverse Engineering, KI-Training) verstößt; b) mit der Zahlung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug ist; c) wesentliche Bestimmungen dieser AGB trotz vorheriger Abmahnung wiederholt verletzt.
  3. Nach Beendigung des Vertrages wird der Zugang des Kunden zur Plattform gesperrt. Der Kunde hat vor Ablauf des Vertrages die Möglichkeit, seine erzeugten Daten und Exporte über die Standardfunktionen der Plattform herunterzuladen. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Vertragsende ist der Anbieter berechtigt, die Daten des Kunden unwiderruflich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 11 Widerrufsbelehrung für Verbraucher (gilt ausschließlich für B2C / VICTAR Privat)

Soweit Sie den Vertrag als Verbraucher (§ 13 BGB) abschließen, steht Ihnen das nachfolgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Elegant Systems GmbH, Häldenstraße 65, 71732 Tamm, E-Mail: support@elegant-systems.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert.


§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Die Parteien halten die jeweils anwendbaren Bestimmungen des Datenschutzrechts (insbesondere der DSGVO und des BDSG) ein.
  2. Soweit der Anbieter im Rahmen von B2B-Verträgen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Mandantendaten von Kanzleien), schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

§ 13 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden. Jede Offenlegung gegenüber unbefugten Dritten sowie jede Veröffentlichung in öffentlichen Repositories, Online-Foren oder Open-Source-Projekten ist ausdrücklich untersagt.
  2. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrages sowie für einen Zeitraum von 5 Jahren nach dessen Beendigung fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt die Verpflichtung zeitlich unbegrenzt, solange die Informationen den Charakter eines Geschäftsgeheimnisses besitzen.

§ 14 Änderungen der AGB

  1. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern hierfür triftige Gründe vorliegen (z. B. Gesetzesänderungen, höchstrichterliche Rechtsprechung, Weiterentwicklung der technischen Schutzmaßnahmen oder Einführung neuer Funktionen).
  2. Der Anbieter teilt dem Kunden geänderte Bedingungen mindestens 6 Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mit.
  3. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Bedeutung der Frist und das Widerspruchsrecht hinweisen. Widerspricht der Kunde, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; dem Anbieter steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderung zu.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Elegant Systems GmbH (Stuttgart, Deutschland). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Stand: Oktober 2026 (Version 2.1) · Elegant Systems GmbH · Häldenstraße 65 · 71732 Tamm · Deutschland