Dauernde Wertminderung: Teilwertabschreibung von Wertpapieren elegant erledigen

Teilwertkorrekturen von Wertpapieren zum Bilanzstichtag einfach verbuchen.

Falls für die Wertpapiere in deinem Firmendepot eine dauernde Wertminderung angenommen werden muss, dann erfordert das Handelsrecht eine sogenannte Teilwertabschreibung.

In diesem Beitrag beschreiben wir wann nach Handelsrecht eine dauernde Wertminderung vorliegt und nach welchen Prinzipien die Teilwertabschreibung durchgeführt wird.

Außerdem zeigen wir dir, wie VICTAR die zughörigen Arbeitsschritte für dich automatisiert.

Dauernde Wertminderung

Bei der laufenden Wertpapierverbuchung werden alle Transaktionen eines Depots verbucht. Die gehandelten Wertpapiere sind dadurch mit ihrem Buchwert erfasst. Dieser entspricht dem Anschaffungswert zum Zeitpunkt des Kaufs.

Werden die Wertpapiere bis zum Bilanzstichtag gehalten, dann müssen sie bewertet werden.

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des niedrigeren Wertes von Anschaffungskosten oder Marktwert. Bei einer dauernden Wertminderung wird der Buchwert eines Wertpapiers angepasst, wenn sein Marktwert dauerhaft unter den Anschaffungskosten liegt. Dies kann aufgrund verschiedener Faktoren wie wirtschaftlicher Unsicherheit, Unternehmensschwäche oder Marktveränderungen auftreten. Die Wertminderung wird in der Bilanz als Aufwand verbucht und reduziert den Wert des betroffenen Wertpapiers. Es ist wichtig, diese Wertminderungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um eine realistische Darstellung des Vermögens und der finanziellen Lage des Unternehmens zu gewährleisten.

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ist also dann auszugehen, wenn der Wert des Wirtschaftsguts die Bewertungsobergrenze während eines erheblichen Teils der voraussichtlichen Verweildauer im Unternehmen nicht erreichen wird.

In diesem Fall müssen die Wertpapiere mit nach dem Niederstwertprinzip bewertet werden.

Mögliche Wertansätze

Zu Bewertung von Vermögensgegenständen gibt es die folgenden Wertansätze:

  • Anschaffung- oder Herstellungskosten
  • Marktwert (im Falle von Wertpapieren der Börsenkurs)
  • Sonstiger beizulegender Wert

Der sonstige beizulegende Wert ist nur dann relevant, wenn sich kein Marktwert ermitteln lässt.

Was ist das Niederstwertprinzip?

Die Bewertung erfolgt dabei nach dem sogenannten Niederstwertprinzip. Das Niederstwertprinzip ist im §253 HGB (Handelsgesetzbuch) festgelegt und ist ein Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung.

Es besagt, dass Vermögensgegenstände wie beispielsweise Wertpapiere bei der Aufstellung der Bilanz mit dem niedrigsten Wert angesetzt werden müssen, wenn mehrere Wertansätze möglich sind.

Dieser Grundsatz soll verhindern, dass ein Unternehmen seine wirtschaftliche Situation aufgrund von Buchwerten besser darstellt, als sie ist. Sie dient dem Schutz von Gläubigern und potentiellen Käufern eines Unternehmens.

Bei Wertpapieren des Umlaufvermögens besteht eine unbedingte Pflicht zur Teilwertabschreibung (strenges Niederstwertprinzip).

Bei Wertpapieren des Anlagevermögens besteht eine Pflicht zur Teilwertabschreibung wenn die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist.

Bei Wertpapieren wird von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ausgegangen wenn ihr Wert um mehr als 5% unter den Wert am Anschaffungszeitpunkt gesunken ist.

Unterschiede zwischen Handelsrecht und Steuerrecht

In den bisherigen Erläuterungen haben wir das Handelsrecht betrachtet, das für die Erstellung der Handelsbilanz massgeblich ist.

Das Steuerrecht weicht davon ab. Im Steuerrecht gibt es keine Pflicht zur Teilwertabschreibung. Stattdessen besteht ein bedingtes Wahlrecht.

Es darf eine Teilwertabschreibung durchgeführt werden, falls eine vorraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt.

Es dürfen aber auch bei voraussichtlich dauernder Wertminderung in der Steuerbilanz die Buchwerte fortgeführt werden.

HandelsrechtSteuerrecht
Wertpapiere des UmlaufvermögensPflicht zur Teilwertabschreibung (strenges Niederstwertprinzip)Wahlrecht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
Wertpapiere des AnlagevermögensPflicht zur Teilwertabschreibung bei vorraussichtlich dauernder Wertminderung (gemildertes Niederstwertprinzip)Wahlrecht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
Teilwertabschreibungen im Handelsrecht und Steuerrecht

Teilwertabschreibung automatisieren

VICTAR automatisiert die handelsrechtlichen Teilwertabeschreibungen für den Jahresabschluss.

VICTAR erkennt automatisch, welche Positionen von einer dauernden Wertminderung betroffen sind.

Abhängig von der Verbuchung im Anlagevermögen oder Umlaufvermögen wendet VICTAR das gemilderte oder das strenge Niederstwertprinzip an.

VICTAR erzeugt automatisch die Buchungssätze für die handelsrechtlichen Teilwertabschreibungen.

Zur Vorbereitung der Steuerbilanz erstellt VICTAR zusätzlich einen Bericht mit den Wahlmöglichkeiten zur steuerlichen Teilwertabschreibung.

Dauernde Wertminderung und Teilwertabschreibung automatisch verbuchen
Automatische Erkennung des handelsrechtlichen Abschreibungsbedarfs zum Bilanzstichtag
Automatische Beachtung des strengen und gemilderten Niederstwertprinzips
Erzeugung eines Berichts mit den steuerlichen Wahlmöglichkeiten
Automatische Erzeugung der Buchungssätze für die handelsrechtlichen Teilwertabschreibungen

Diese Automatisierung reduziert den Aufwand für die Behandlung von Teilwertabschreibungen signifikant und entlastet damit deinen Steuerberater und dich.

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