ETF gehören zu den Wertpapieren, die häufig innerhalb von Gesellschaften gehalten werden. Die ETF Buchhaltung mit VICTAR trennt die ETF Typen korrekt im Bestand und der GuV. Dadurch ist die steuerliche Teilfreistellung durch den Steuerberater leicht möglich.
Wir beschreiben wie VICTAR Geschäfte mit ETF verbucht. Schließlich zeigen wir am Beispiel wie die Abstimmung der ETF Buchhaltung mit den Broker-Belegen am Beispiel funktioniert.
Steuerliche Einordnung ETF
Gewinne aus dem Handel mit ETF werden je nach Typ des ETF unterschiedlich besteuert. Wir haben für dich eine Übersicht zur Besteuerung von ETF im Betriebsvermögen erstellt.
Abrechnung von ETF durch den Broker
ETF-Geschäfte werden von den Brokern gleich abgerechnet, wie Geschäfte mit Aktien.
Beim Eröffnen einer ETF-Position durch Kauf fließt der Nennwert der ETF-Position inklusive der Gebühr vom Wertpapierverrechnungskonto ab.
Der Gewinn- bzw. Verlust eines ETF-Geschäfts wird nur beim Schließen einer Position ermittelt.
Der Gewinn abzüglich der Gebühr fließt dem Wertpapierverrechnungskonto zu.
Bei einem Verlust fließt der Verlust inklusive der Gebühr vom Wertpapierverrechnungskonto ab.
Außerdem wird der beim Eröffnen der Position gebuchte Buchwert beim Schließen glattgestellt.
ETF Buchhaltung
Die Wertpapierverbuchung mit VICTAR bildet die Besonderheiten der verschiedenen ETF-Typen ab. VICTAR erkennt automatisch ob ein ETF zu einem der folgenden Typen gehört:
- Aktien ETF
- Misch ETF
- Immobilien ETF
- Ausländische Immobilien ETF
- Sonstige ETF
Auf die Details der ETF Teilfreistellung ein gehen wir in einem eigenen Artikel ein.
ETF GuV Abstimmung
Um die Kontenabstimmung für ETF GuV zu vereinfachen erzeugt VICTAR nicht nur die DATEV-Buchungsstapel sondern automatisch die Checkliste Kontenabstimmung.
Im Bereich GuV Konten der Checkliste finden sich die Erträge und Aufwendungen aus Aktien und ETF-Geschäften.
Korrekt unterscheidet VICTAR dabei auch die verschiedenen Typen von ETF.
Bei der Abstimmung müssen die Besonderheiten der Broker-Depotauszüge berücksichtigt werden. Diese Unterscheiden nicht zwischen GuV aus Aktien und GuV aus ETF.
Beispiel
In der folgenden Abbildung beträgt der abzustimmende GuV für Sonstige ETF 1.098,83 EUR. Es sind ausschließlich Erträge und keine Aufwendungen für ETF angefallen.
Für den Steuerberater ist ersichtlich, dass es sich um Sonstige ETF handelt, also keine steuerliche Teilfreistellung der ETF-Gewinne möglich ist.
Leider weisen die Broker die Gewinne und Verluste von ETF nicht getrennt von den Gewinnen und Verlusten aus Aktiengeschäften aus.
Die Broker unterscheiden in den Depot-Auszügen also nicht nach Aktien und ETF sondern weisen beide im Abschnitt Aktien aus.
In den Broker-Belegen werden Aktien-Gewinne nach der jeweiligen Trade-Währung unterteilt.
Im Beispiel wurden Aktien in CHF, EUR und USD gehandelt.
Der Gewinn in CHF gehandelter Aktien betrug 0 Euro, der Gewinn in EUR gehandelter Aktien betrug 2.415,88 EUR und der Gewinn in USD gehandelter Aktien betrug 11.542,10 EUR.
Die Gewinne aus ETF müssen also über eine Hilfsrechnung abgestimmt werden. Dazu werden die Gewinne aus Aktien und ETF in der Checkliste saldiert und mit der Summe der Gewinne aus den Broker-Belegen abgestimmt.
In unserem Beispiel ergibt sich eine Differenz von 0,01 EUR, die vernachlässigbar ist.
Damit wurden die Gewinne aus ETF erfolgreich abgestimmt.
Zusammenfassung
In diesem Beitrag haben wir die Besonderheiten bei der Abstimmung von ETF GuV vorgestellt. Insbesondere die Besonderheiten der Broker-Auszüge müssen bei der Abstimmung berücksichtigt werden.
Wir haben gezeigt, wie VICTAR nicht nur die Erzeugung der Buchungssätze für ETF-Geschäfte leistet, sondern anders als die Broker die GuV auch nach den deutschen Regeln für die ETF-Typen ausweist. Dies ermöglicht es Steuerberatern die Teilfreistellung der verschiedenen ETF-Typen korrekt durchzuführen.