Fragen rund um das Thema „Verlustverrechnung Termingeschäfte“ stellen selbst erfahrene Steuerberater vor Herausforderungen.
In diesem Beitrag stellen wir den aktuellen Stand (2023/02) der Steuergesetzgebung zur Besteuerung von Termingeschäften und den Regelungen zur Verlustverrechnung dar.
Wir tun dies im Frage & Antwort Stil damit du möglichst leicht eine Antwort auf deine Frage erhältst.
- Einführung
- Welche Wertpapiere zählen zu den Termingeschäften ?
- Kaufoption (call)
- Verkaufsoption (Put)
- Wie unterstützt VICTAR die korrekte steuerliche Behandlung ?
- Zusammenfassung
- Referenzen
Einführung
In der Trading Community kursieren verschiedene Meinungen zum Thema „Verlustverrechnung Termingeschäfte“. Oft ist unklar, wie sich diese Meinungen ergeben. Daher beziehen wir uns in unserem Beitrag direkt auf die relevanten Gesetzestexte und die zugehörigen Schreiben des BMF.
Eine vollständige Übersicht der verwendeten Quellen findest du im Abschnitt Referenzen dieses Beitrags. Aus Gründen der Übersichtlichkeit bezeichnen wir das BMF-Schreiben vom 22.05.2022 (GZ IV C 1 – S 2252/19/10003 :009, DOK 2022/0457871)1BMF-Schreiben vom 22.05.2022 (GZ IV C 1 – S 2252/19/10003 :009, DOK 2022/0457871) kurz als das BMF-Schreiben.
Welche Wertpapiere zählen zu den Termingeschäften ?
In Rn9 des BMF-Schreibens2 BMF-Schreiben GZ IV C 1 – S 2252/19/10003 :009 DOK 2022/0457871, Begriff des Termingeschäfts, Rn 9 werden die folgenden Wertpapiere als Beispiele für Termingeschäfte genannt:
- Optionen
- Swaps
- Devisentermingeschäfte
- Forwards
- Futures
- CFD
Kaufoption (call)
Kaufoption (call) mit Lieferung (physical settlement)
Sicht des Inhabers (long call)
Der Inhaber einer Kaufoption nimmt die Grundposition „long call“ ein.
Wie wird die Ausübung eines Calls mit Lieferung beim Inhaber steuerlich behandelt ?
Übt der Inhaber die Kaufoption aus und wird ihm der Basiswert geliefert, dann gehören die Anschaffungskosten der Option zu den Anschaffungskosten des Basiswerts 3 BMF-Schreiben GZ IV C 1 – S 2252/19/10003 :009 DOK 2022/0457871, Ausübung einer Kaufoption, Rn 22 .
Wie wird die Glattstellung eines Calls mit Lieferung beim Inhaber steuerlich behandelt ?
Verkauft der Inhaber den Call erzielt er Kapitaleinkünfte.
Der Gewinn / Verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen Anschaffungskosten und der beim Glattstellen erzielten Optionsprämie.
Für die Verlustverrechnung aus diesem Termingeschäft gilt Folgendes4 BMF-Schreiben GZ IV C 1 – S 2252/19/10003 :009 DOK 2022/0457871, Veräußerung und Glattstellung einer Kaufoption, Rn 24 :
Privatvermögen | Gesellschaftsvermögen |
Für einen Verlust aus der Glattstellung gilt die Verlustverrechnungsbeschränkung | Keine Verlustverrechnungsbeschränkung. |
Wie wird der Verfall eines Calls mit Lieferung beim Inhaber steuerlich behandelt ?
Sicht des Stillhalters (short call)
Der Stillhalter einer Kaufoption nimmt die Grundposition „short call“ ein.
Wie wird die Ausübung eines Calls mit Lieferung beim Stillhalter steuerlich behandelt ?
Übt der Inhaber die Kaufoption aus und wird ihm der Basiswert geliefert, dann liegt beim Stillhalter ein Veräußerungsgeschäft hinsichtlich des Basiswerts vor.
Die vereinnahmte Optionsprämie wird beim Veräußerungsgeschäft nicht berücksichtigt5 BMF-Schreiben GZ IV C 1 – S 2252/19/10003 :009 DOK 2022/0457871, Einkommensteuerrechtliche Behandlung des Stillhalters bei einer Kaufoption, Rn 26 .
Kaufoption (call) mit Barausgleich (cash settlement)
In diesem Abschnitt beschreiben wir die steuerliche Behandlung von Calls mit Barausgleich und die zugehörige Verlustverrechnung für diese Termingeschäfte.
Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die steuerliche Behandlung dieser Termingeschäfte.
(*) Zu beachten ist, dass im Privatvermögen die Verlustverrechnung beschränkt ist. Im Betriebsvermögen ist die Verlustverrechnung nicht beschränkt.
Die Details der einzelnen Fälle sind in den folgenden Abschnitten beschrieben.
Sicht des Inhabers (long call)
Wie wird die Ausübung eines Calls mit Barausgleich beim Inhaber steuerlich behandelt ?
Erhält der Inhaber an Stelle des Basiswerts einen Barausgleich, liegen Kapitaleinkünfte vor.
Für die Verlustverrechnung aus diesem Termingeschäft gilt Folgendes6 BMF-Schreiben GZ IV C 1 – S 2252/19/10003 :009 DOK 2022/0457871, Ausübung einer Kaufoption, Rn 23 :
Privatvermögen | Gesellschaftsvermögen |
Für einen Verlust aus einem Barausgleich gilt die Verlustverrechnungsbeschränkung | Keine Verlustverrechnungsbeschränkung. |
Sicht des Stillhalters (short call)
Wie wird die Ausübung eines Calls mit Barausgleich beim Stillhalter steuerlich behandelt ?
Für den Stillhalter stellt die Optionsprämie einen Ertrag aus Kapitalvermögen dar.
Über der Inhaber einen Call mit Barausgleich aus, dann muss der Stillhalter einen Barausgleich leisten.
Für Verluste aus dem Barausgleich gilt Folgendes7 BMF-Schreiben GZ IV C 1 – S 2252/19/10003 :009 DOK 2022/0457871, Einkommensteuerliche Behandlung des Stillhalters bei einer Kaufoption, Rn 26 :
Privatvermögen | Gesellschaftsvermögen |
Für einen Verlust aus einem Barausgleich gilt die Verlustverrechnungsbeschränkung | Keine Verlustverrechnungsbeschränkung. |
Verkaufsoption (Put)
Wie unterstützt VICTAR die korrekte steuerliche Behandlung ?
VICTAR unterstützt das Thema „Verlustverrechnung Termingeschäfte“ für Steuerberater durch die im Folgenden Maßnahmen. Dadurch wird die steuerliche Behandlung von Termingeschäften deutlich erleichtert.
Ausübung (Excercise)
In den von VICTAR erzeugten Buchungssätzen wird die Ausübung einer Option beim Inhaber im Buchungstext mit (Ex) für Excercise (Ausübung) gekennzeichnet. Der Gewinn / Verlust wird auf separate Ertrags-/Aufwandskonten gebucht.
Andienung (Assignment)
In den von VICTAR erzeugten Buchungssätzen wird die Ausübung einer Option beim Stillhalter im Buchungstext mit (A) für Assignment (Andienung) gekennzeichnet. Der Gewinn / Verlust wird auf separate Ertrags-/Aufwandskonten gebucht.
Verfall (Expiry)
In den von VICTAR erzeugten Buchungssätzen wird der Verfall einer Option beim Stillhalter und Inhaber im Buchungstext mit (Ep) für Expiry (Verfall) gekennzeichnet. Der Gewinn / Verlust wird auf separate Ertrags-/Aufwandskonten gebucht.
Zusammenfassung
Das Thema „Verlustverrechnung Termingeschäfte“ ist selbst für erfahrene Steuerberater eine Herausforderung.
Die Materie ist bereits im Hinblick auf die Eigenschaften und Besonderheiten der verschiedenen Termingeschäfte komplex. Dazu kommen umfangreiche steuerliche Regelungen.
Die Depot-Banken und Broker schlüsseln in Ihren Auszügen die Vorgänge nicht in einer Form auf, die auf die Bedürfnisse von Steuerberatern zugeschnitten sind.
Hier unterstützt die automatische Wertpapierverbuchung mit VICTAR. VICTAR schlüsselt im Rahmen der automatischen Erzeugung der Buchungssätze die Sachverhalte so auf, dass die korrekte steuerliche Behandlung deutlich erleichtert wird.
Dadurch spart VICTAR den Steuerberatern Kosten und reduziert Fehlerquellen.
Referenzen
- 1BMF-Schreiben vom 22.05.2022 (GZ IV C 1 – S 2252/19/10003 :009, DOK 2022/0457871)
- 2BMF-Schreiben GZ IV C 1 – S 2252/19/10003 :009 DOK 2022/0457871, Begriff des Termingeschäfts, Rn 9
- 3BMF-Schreiben GZ IV C 1 – S 2252/19/10003 :009 DOK 2022/0457871, Ausübung einer Kaufoption, Rn 22
- 4BMF-Schreiben GZ IV C 1 – S 2252/19/10003 :009 DOK 2022/0457871, Veräußerung und Glattstellung einer Kaufoption, Rn 24
- 5BMF-Schreiben GZ IV C 1 – S 2252/19/10003 :009 DOK 2022/0457871, Einkommensteuerrechtliche Behandlung des Stillhalters bei einer Kaufoption, Rn 26
- 6BMF-Schreiben GZ IV C 1 – S 2252/19/10003 :009 DOK 2022/0457871, Ausübung einer Kaufoption, Rn 23
- 7BMF-Schreiben GZ IV C 1 – S 2252/19/10003 :009 DOK 2022/0457871, Einkommensteuerliche Behandlung des Stillhalters bei einer Kaufoption, Rn 26